Gesetze / Psychotherapeutengesetz
PsychThG§ 3 Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
Stand: 01.09.2020
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 29.06.2009 – 8 LC 1/09
- VG Oldenburg (Oldenburg), 21.11.2008 – 7 A 1606/08
- VG Gelsenkirchen, 21.01.2004 – 7 K 2923/00
- VG Bayreuth, 17.12.2024 – B 8 S 24.1168
- VG Köln, 08.05.2024 – 7 K 3789/22Zitiert von 1
- VG Stuttgart, 01.10.2009 – 4 K 597/09Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2006 – 9 S 2317/05Zitiert von 7
- OVG Niedersachsen, 23.12.2004 – 8 ME 169/04Zitiert von 12
- LSG NRW, 10.03.2004 – L 10 KA 35/03Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 PsychThG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThG%202020/3#abs-1 (1) Eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung ist auf Antrag Personen zu erteilen, wenn die antragstellende Person
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThG%202020/3#abs-2 (2) Eine Person mit einer Berufsqualifikation, die in einem anderen Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat oder in einem gleichgestellten Staat erworben worden ist, darf, wenn sie einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikation nach § 12 gestellt hat, nicht auf eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung verwiesen werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThG%202020/3#abs-3 (3) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung darf nur auf Widerruf erteilt oder verlängert werden. Sie ist zu befristen. Sie darf höchstens für eine Gesamtdauer von zwei Jahren erteilt werden. Nur im besonderen Einzelfall oder aus Gründen der psychotherapeutischen Versorgung darf die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung für mehr als zwei Jahre erteilt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThG%202020/3#abs-4 (4) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung kann auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThG%202020/3#abs-5 (5) Personen mit einer Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung haben die gleichen Rechte und Pflichten wie eine Person mit einer Approbation als „Psychotherapeutin“ oder als „Psychotherapeut“.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/PsychThG%202020/3#abs-6 (6) Eine Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung, die nach § 4 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erteilt worden ist, bleibt wirksam.